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Fachgebiete
ArbeitsrechtWir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, sowohl außergerichtlich als auch im Arbeitsgerichtsprozess.Wir helfen bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen und verhandeln Aufhebungsverträge unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Folgen. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Abmahnungen, Betriebsübernahmen und -schließungen, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung, Scheinselbstständigkeit, Sonderkündigungsrechte für Schwerbehinderte und Schwangere, Teilzeit, Tarifvertragsrecht, Überstunden, Urlaub, Zulagen und Zeugnis. BaurechtBauprojekte haben angesichts der erheblichen Investitionssummen und der Häufigkeit von Baumängeln mit verschiedensten Verantwortlichen oft ein streitiges Nachspiel. Im Rahmen eines Bauprojekts beraten wir bei Grundstücksverträgen und prüfen die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Wir helfen in der Bauphase bis zur Abnahme und Feststellung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, erforderlichenfalls mit selbständigen Beweisverfahren und gerichtlicher Durchsetzung aller gegenseitigen Ansprüche im Hauptsacheverfahren.Ehe- und FamilienrechtUnsere Leistungen reichen von der Ehescheidung mit Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) über Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind.Wir entwerfen Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten Sie auch gerichtlich bei allen Auseinandersetzungen. Auch bei Fragestellungen im internationalen Familienrecht werden wir Ihnen hilfreich zur Seite stehen können. Erb- und SchenkungsrechtNicht erst beim Tod eines Menschen sollte sich die Frage stellen, wie und an wen das vorhandene Vermögen verteilt werden soll. Wir gestalten im Vorfeld Testamente, Erbverträge und Familienstiftungen, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Bei Erbauseinandersetzungen machen wir Ansprüche auch gerichtlich geltend oder wehren sie ab, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen auch Testamentsvollstreckungen.Gewerblicher RechtschutzFür jedes Unternehmen ist es unabdingbar, die Konkurrenz, deren Werbung und sonstiges Verhalten am Markt zu beobachten und sofort und schlagkräftig einzuschreiten, wenn sich der Wettbewerber unlautere Vorteile verschaffen will. Wir beraten und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Wir beraten bei der Konzeption und Durchführung von Werbemaßnahmen, bevor die Abmahnung des Mitbewerbers kommt.IT- und EDV-RechtInformationstechnologie (IT) ist der Schlüsselbegriff unserer modernen Zeit. Neue Medien, Internet und E-Commerce schaffen faszinierende neue Geschäftsfelder. Doch die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum.Wir vertreten Anbieter, Provider, User und Kunden im Bereich Onlinerecht und bei Fernabsatzverträgen. Wir beraten in Fragen des Datenschutzrechts und bei Erstellung von AGB´s für den Online-Shop. Wir helfen Ihnen im Wettbewerbsrecht, dem Namen und Urheberrecht sowie der Haftung im Internet. Miet-, Wohnungseigentums- und GrundstücksrechtWir beraten Vermieter und Mieter bei Vertragsabschlüssen, da sich sowohlbei gewerblicher als auch bei Wohnraummiete aus den Vertragslaufzeiten erhebliche Bindungswirkungen ergeben können. Kernpunkte sind Optionen, Wertsicherungsklauseln, Konkurrenzverbote und Einbeziehung neuer oder weiterer Vertragspartner. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, ggfl. in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch. Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Rechte, erbrechtlicher Beschränkungen und sonstiger Belastungen. ReiserechtDie schönsten Wochen des Jahres geraten mitunter zur größten Enttäuschung. Verspätungen im Reiseverkehr, ein lautes Zimmer, die angepriesene Poollandschaft ist defekt, der Traumstrand verdreckt.Auch im Reiserecht gilt: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Es nützt nichts, wenn Sie möglicherweise einen Gewährleistungsanspruch gegen den Reiseveranstalter haben, weil Ihre Reise mangelhaft war, diesen Anspruch aber nicht durchsetzen können, weil Sie schon im Urlaub oder nach Rückkehr Fehler bei der Geltendmachung begehen. Melden Sie Mängel am Urlaubsort sofort beim Reiseveranstalter, verlangen Abhilfe und lassen sich dies schriftlich bestätigen. Unmittelbar nach dem Urlaub müssen die Ansprüche binnen 4 Wochen beim Reiseveranstalter angemeldet werden. Wir helfen Ihnen rechtzeitig und umfassend Ihre Ansprüche durchzusetzen. Einen ersten Anhaltspunkt gibt die Frankfurter Tabelle. SozialrechtDas Sozialrecht hat soziale Sicherheit des Einzelnen in allen Existenzfragen des Lebens anzustreben, also etwa staatliche Zuwendungen in der Schwangerschaft über Leistungen bei Unfällen, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit, Rente bis zu den Leistungen im Todesfall. Das Sozialrecht hat viele Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, es bildet die Schnittstelle staatlicher Leistungen zu anderen Rechtsmaterien. Bei der Durchsetzung gilt es, existenzielle Betroffenheit des Mandanten in Notsituationen umfassend und ausreichend schnell zu beheben. Wir helfen Ihnen in allen Bereichen vorbeugend, aber auch im Gerichtsstreit mit Behörden und Sozialversicherungsträgern sowie auch durch einstweilige, schnelle Anordnungen zu Ihrem Recht zu kommen.Straf- und OrdnungswidrigkeitenrechtDie Verteidigung in Strafsachen und die Vertretung in Ordnungswidrigkeitensachen gehört zu unseren klassischen Aufgabenfeldern. Wir möchten unsere langjährigen Erfahrungen in diesem oftmals sensiblen Bereich durch schnelle Hilfe und Unterstützung verwirklichen. Früher Kontakt zu uns bei einschneidenden Maßnahmen von Ermittlungsbehörden, wie z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei und Verwaltungsbehörden ist dringend und notwendig anzuraten. Unsere Vertretung umfasst auch die Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Rechtsmitteleinlegung einschließlich Revision in Strafsachen.StraßenverkehrsrechtUnfälle treffen jeden unerwartet. Meist lassen Ratschläge von Seiten der ersatzpflichtigen Versicherung des Schädigers nicht lange auf sich warten. Der Geschädigte ist jedoch nach einhelliger Rechtsprechung, auch bei Mitverschulden, berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen.Wir übernehmen die komplette Unfallregulierung von Fahrzeugschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen. Wir beraten über Mitverschuldensquoten und vertreten Geschädigte bei unvollständiger Regulierung vor Gericht. Wenn wir nicht vom Geschädigten mandatiert sind, vertreten wir Versicherungsgesellschafter und Unfallbeteiligte bei der Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche. TestamentsvollstreckungWer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen.Er möchte eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses, Schutz des Vermögens, Erhaltung des Familienfriedens und finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder. Die Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn die Nachlassabwicklung sollte nicht unterschätzt werden. Die Aufgabe umfasst viele Schritte:
Versicherungs- und HaftpflichtrechtFür den Privatmann ebenso wie für jedes Unternehmen ist die Absicherung von (Haftungs-)Risiken in der heutigen Zeit unerlässlich. Hierdurch allein ist aber noch nicht gewährleistet, dass man im Schadensfall auch tatsächlich zu seinem Recht kommt. Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer und Versicherer vor allen in den Bereichen:
Zwangsvollstreckungsrecht und InkassoZahlt der Schuldner hartnäckig nicht, stellt sich die Frage, ob Anwalt oder Inkassodienst eingeschaltet werden sollen. Anwälte sind dabei für den Gläubiger die kostenmäßig günstigere Lösung. Vielfach sind Inkassokosten nicht gerichtlich anerkannt, teils bedienen sich Inkassounternehmen bei gerichtlichen Streitigkeiten anwaltlicher Hilfe mit der Folge, dass der Gläubiger neben den Anwaltskosten, die er vom Schuldner erstattet erhält, selbst die Kosten des Inkassounternehmens zu tragen hat. Wir übernehmen für Sie das Inkasso bis zur gerichtlichen Entscheidung durch ein Urteil einschließlich Einzug durch Zwangsvollstreckung.Der Einzug von Forderungen, die tituliert sind (Urteil, Vergleich, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde) ist für den einzelnen Gläubiger die wichtigste Frage. Sie entscheidet manchmal über das finanzielle Wohl und Wehe oder Existenz von Betreibern. Der Titel ist nur so gut, wie er auch das Geld bringt. Deshalb betreiben wir die Zwangsvollstreckung intensiv, um für schnelle Liquidität unserer Mandanten zu sorgen. |
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